Die "AOK-Rückenschule" entspricht den Vorgaben des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes und zählt somit zu den anerkannten und zertifizierten Präventionskursen nach § 20 SGB V.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach mindestens 80-prozentiger Teilnahme einen Teil der Kurskosten. Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstattet Ihnen dann einen Teil der Kosten zurück. Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse über deren Regelungen.
Der Kurs dient der:
Zielgruppe:
Umfang und Dauer:
Investition:
Kostenübernahme für AOK-Versicherte:
Die AOK-Rückenschule wird im Rahmen eines Kooperationsvertrages angeboten. AOK-Versicherte können für diesen Kurs einen Gutschein von ihrer Krankenkasse erhalten. Bei 80-prozentiger Teilnahme übernimmt die AOK die kompletten Kurskosten für Sie.
Die Abrechnung der Kurskosten erfolgt in diesem Fall direkt mit der Krankenkasse.